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Worttrennung:
- Ab·wahl·an·trag, Plural: Ab·wahl·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abwahlantrag (Info)
Bedeutungen:
- Antrag, jemanden abzuwählen
Herkunft:
- Determinativkompositum von Abwahl und Antrag
Oberbegriffe:
- Antrag
Beispiele:
- „Beim Vorliegen eines Abwahlantrags muss sorgfältig abgewogen werden: Die Nichtdurchführung einer gebotenen Abstimmung über einen Abwahlantrag kann die Anfechtbarkeit der danach gefassten Beschlüsse zur Folge haben.“[1]
Übersetzungen
Antrag, jemanden abzuwählen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Abwahlantrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abwahlantrag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abwahlantrag“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abwahlantrag“
Quellen:
- ↑ Jürgen Frodermann, Dirk Jannott (Hrsg.): Handbuch des Aktienrechts. 9. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2016. ISBN 978-3811443013. Seite 542