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Alteigentümer wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alteigentümer und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Alt·ei·gen·tü·mer, Plural: Alt·ei·gen·tü·mer
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Alteigentümer (Info)
Bedeutungen:
- früherer Eigentümer
- jemand, der einmal Eigentümer war, enteignet wurde und immer noch den Anspruch auf sein Eigentum erhebt oder zumindest erheben könnte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus alt und Eigentümer
Weibliche Wortformen:
- Alteigentümerin
Oberbegriffe:
- Eigentümer
Beispiele:
- Wir haben das Haus erst letztes Jahr gekauft; das Gerümpel im Keller stammt noch vom Alteigentümer.
- „Und die polnischen Medien bestärken die Furcht vor den Alteigentümern.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Eigentum (Deutschland)#Problem der sogenannten Alteigentümer“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Alteigentümer“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Alteigentümer“
- Duden online „Alteigentümer“
Quellen:
- ↑ Hans-Dieter Rutsch: Aus Mechthild wurde Magda. In: Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland. 6. Auflage. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2013, ISBN 978-3-499-62204-5, Seite 25-83, Zitat Seite 68.