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Angestelltenversicherungsgesetz (Deutsch)
Worttrennung:
- An·ge·stell·ten·ver·si·che·rungs·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Angestelltenversicherungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- Recht, Deutschland, bis 31.12.1991: Gesetz, das die Rentenversicherung von Angestellten regelte; ab 1992 einheitliche Rentenversicherung von Angestellten und Arbeitern, geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Abkürzungen:
- AVG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Angestelltenversicherung und Gesetz mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Gesetz
Beispiele:
- „Nach dem Angestelltenversicherungsgesetz soll nämlich die Rentenversicherung für die Kosten einer Heilbehandlung aufkommen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit des Angestellten erhalten oder verbessert wird.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Angestelltenversicherungsgesetz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angestelltenversicherungsgesetz“
- Duden online „Angestelltenversicherungsgesetz“
Quellen:
- ↑ Kein Ausgleich für billige Beiträge. In: Die Zeit, 1. Oktober 1971 (zitiert nach DWDS).