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Anonymverfügung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ano·nym·ver·fü·gung, Plural: Ano·nym·ver·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anonymverfügung (Info)
Bedeutungen:
- Österreich, Rechtssprache: von einer Verwaltungsbehörde verhängte Sanktion, die einer Person schriftlich zugestellt wird, die den Täter kennt beziehungsweise leicht herausfinden kann
Herkunft:
- Determinativkompositum aus anonym und Verfügung
Oberbegriffe:
- Verfügung
Beispiele:
- „Liegt eine Einsatzfahrt vor, muss die Anonymverfügung, in dem Fall ging es um 50 Euro, natürlich nicht bezahlt werden.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Anonymverfügung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anonymverfügung“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41., aktualisierte Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 52.
- Begriffslexikon von oesterreich.gv.at: „Anonymverfügung“
Quellen:
- ↑ Günther Oswald: Eine Minute zu früh im Dienst: Beamter sollte Strafzettel selbst bezahlen. In: Der Standard digital. 17. Mai 2018 (URL, abgerufen am 25. Juli 2021) .