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Antragsgegnerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- An·trags·geg·ne·rin, Plural: An·trags·geg·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Prozessrecht: weibliche Person, gegen die ein bei Gericht eingereichter Antrag gerichtet ist
- selten: weibliche Person, die sich (beispielsweise bei einer Abstimmung in einer Versammlung) gegen einen gestellten Antrag positioniert oder dagegen stimmt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Antragsgegner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Beklagter
Gegenwörter:
- Antragsteller
Männliche Wortformen:
- Antragsgegner
Beispiele:
Übersetzungen
weibliche Person, gegen die ein bei Gericht eingereichter Antrag gerichtet ist
weibliche Person, die sich gegen einen gestellten Antrag positioniert oder dagegen stimmt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Antragsgegnerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Antragsgegnerin“
- Duden online „Antragsgegnerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Antragsgegnerin“