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Arzneimittelzulassungsbehörde (Deutsch)
Worttrennung:
- Arz·nei·mit·tel·zu·las·sungs·be·hör·de, Plural: Arz·nei·mit·tel·zu·las·sungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Arzneimittelzulassungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- Zulassungsbehörde, die entscheidet, ob ein Arzneimittel in einem Land verkauft werden darf
Oberbegriffe:
- Zulassungsbehörde
Beispiele:
- „Im Jahre 2001 hat die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde Leitlinien in Bezug auf das renale Risiko bei der Anwendung von Natriumphosphat veröffentlicht.“[1]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arzneimittelzulassungsbehörde“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Arzneimittelzulassungsbehörde“ auf wissen.de
Quellen: