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Bürgereid wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bür·ger·eid, Plural: Bür·ger·ei·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bürgereid (Info)
Bedeutungen:
- historisch: Versprechen eines Neubürgers einer Stadt, dass er sich an die örtliche Rechtsordnung hält
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Bürger und Eid
Oberbegriffe:
- Eid
Beispiele:
- „Im Januar 1822 bat Naumann um das Bürgerrecht der Freien Stadt Frankfurt, im März 1822 leistete er den Bürgereid und als anerkannter Bürger heiratete er einen Monat später Eleonora Susanna Ochs .“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Bürgereid“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgereid“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bürgereid“
Quellen:
- ↑ Heinrich Mimberg: Briefmarkendruck in Frankfurt. In: philatelie. Das Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten. Nummer 521, November 2020, ISSN 1619-5892, Seite 14., DNB 012758477 .