Bauüberwachung

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Bauüberwachung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Bauüberwachung die Bauüberwachungen
Genitiv der Bauüberwachung der Bauüberwachungen
Dativ der Bauüberwachung den Bauüberwachungen
Akkusativ die Bauüberwachung die Bauüberwachungen

Worttrennung:

Bau·über·wa·chung, Plural: Bau·über·wa·chun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bauüberwachung (Info)

Bedeutungen:

anhaltende Beobachtung und Kontrolle eines Bauvorhabens

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Bau und Überwachung

Sinnverwandte Wörter:

Bauaufsicht, Bauleitung, Baumanagement

Beispiele:

„Die Bauüberwachung ist Aufgabe von zwei unterschiedlichen Verantwortlichen.“[1]
„Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung kann mit 2,1 bis 3,2 v. H. der anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs.2, 3, 6 und 7 vereinbart werden.“[2]
„Ein Bauherr verlangt von den mit den Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragten Architekten Schadensersatz in Höhe von € 1,55 Mio. mit der Begründung, sie seien infolge fehlerhafter Bauüberwachung dafür verantwortlich, dass statt raumbeständigem Recyclingmaterial zum Teil nicht raumbeständige Schlacke eingebaut wurde.“[3]

Wortbildungen:

Bauüberwachungsverpflichtung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Bauüberwachung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauüberwachung
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bauüberwachung

Quellen:

  1. Bauüberwachung www.bauprofessor.de, abgerufen am 28. Oktober 2016
  2. HOAI § 57 Örtliche Bauüberwachung www.bauarchiv.de , abgerufen am 28. Oktober 2016
  3. OLG Düsseldorf/BGH: Haftung für Pflichtverletzungen bei Bauüberwachung www.bundesanzeiger-verlag.de, abgerufen am 28. Oktober 2016