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Worttrennung:
- Bau·herr, Plural: Bau·her·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Bauherr (Info)
Bedeutungen:
- Person oder Instanz, die ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat
Weibliche Wortformen:
- Bauherrin
Oberbegriffe:
- Auftraggeber
Unterbegriffe:
- Erzbauherr
Beispiele:
- „Beim Bauantrag etc. ist "Bauherr", wer den Antrag als solcher unterschreibt. “[1]
- „Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt oder vorbereiten/ausführen lässt.“[2]
- „Unerfahrene Bauherren fallen im Laufe ihres Bauprojektes leicht auf Versuchungen und Irrwege herein.“[3]
- „Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.“[4]
- „Die BaustellV richtet sich in erster Linie an den Bauherren als Veranlasser des Bauvorhabens.“[5]
Wortbildungen:
- Bauherrenberater, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauherrenmodell, Bauherrenvertreter
Übersetzungen
Person oder Instanz, die ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat
- Wikipedia-Artikel „Bauherr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauherr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Bauherr“
- The Free Dictionary „Bauherr“
- Duden online „Bauherr“
Quellen: