Berühmung

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Berühmung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Berühmung die Berühmungen
Genitiv der Berühmung der Berühmungen
Dativ der Berühmung den Berühmungen
Akkusativ die Berühmung die Berühmungen

Worttrennung:

Be·rüh·mung, Plural: Be·rüh·mun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Berühmung (Info)

Bedeutungen:

deutsches Recht des geistigen Eigentums: Inanspruchnahme eines (Schutz-)Rechts, das Sich-Berufen auf ein (Schutz-)Recht; siehe § 59 DesignG, § 30 GebrMG, § 146 PatG

Herkunft:

abgeleitet von Ruhm, rühmen

Unterbegriffe:

Gebrauchsmusterberühmung, Geschmacksmusterberühmung, Patentberühmung, Schutzrechtsberühmung

Beispiele:

„Die Urteile des KG Berlin-West und des OLG Düsseldorf haben mithin eine klare Rechtslage geschaffen, wenn sie feststellen, daß aus Gründen des Schutzes des gutgläubigen Verkehrs die öffentliche Berühmung eines Schutzrechtes durch Kennzeichnung einer Ware oder ihrer Verpackung oder durch Anpreisung solange nicht zulässig ist, wie nicht wenigstens ein vorläufiger Schutz besteht – welchen Inhalt die Anmeldung auch immer haben mag –, weil anders eine Nachprüfung der Richtigkeit der Erklärung unmöglich ist, ohne zugleich die Geheimsphäre des Erfinders, also ein Grundprinzip des deutschen Patentrechts, zu zerstören.“[1]
So manche Bibliotheken und Archive sind berüchtigt für unberechtigte Berühmungen.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Berühmung
BGH GRUR 1987, 125 (126).

Quellen:

  1. Günter Schliebs: Berühmung aus einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. In: GRUR. 1955, Seite 1 (4).