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Worttrennung:
- Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Besitzdiener (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Besitz und Diener
Weibliche Wortformen:
- Besitzdienerin
Beispiele:
- Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
- Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Besitzdiener“
- § 855 BGB