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Anmerkung:
- Zum Missbrauch dieses Wortes (nicht nur) während des Dritten Reiches siehe unter dem Stichwort Betreuung bei Sternberger, Storz, Süskind: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. Hamburg 1957: Claassen Verlag (und Nachdrucke, zum Beispiel als dtv-Taschenbuch 48 im Mai 1962, Seite 20–24).
Worttrennung:
- Be·treu·ung, Plural: Be·treu·un·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Betreuung (Info)
- Reime: -ɔɪ̯ʊŋ
Bedeutungen:
- das Aufpassen und Helfen von jemandem
- Person, die jemanden betreut (nach )
- Recht: gerichtlich angeordnete Vertretung (insbesondere im Rechtsverkehr) und Hilfe (wie ) für jemanden, der „seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann (Deutschland: § 1896 BGB)
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs betreuen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Sinnverwandte Wörter:
- Fürsorge
- Sachwalterschaft, Vormundschaft
Unterbegriffe:
- allgemein: 24-Stunden-Betreuung, Abendbetreuung, Einzelbetreuung, Ferienbetreuung, Fremdbetreuung, Ganztagsbetreuung, Ganzjahresbetreuung, Grundbetreuung, Halbtagsbetreuung, Morgenbetreuung, Nachbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Nachtbetreuung, Notbetreuung, Vormittagsbetreuung
- nach Aufgabe: Altenbetreuung, Dispensairebetreuung, Flüchtlingsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Hausbetreuung, Hospiz-Betreuung, Immobilienbetreuung, Kinderbetreuung, Krankenbetreuung, Kundenbetreuung, Mütterbetreuung, Nutzerbetreuung, Objektbetreuung, Patientenbetreuung, Projektbetreuung, Truppenbetreuung, Wohnungsbetreuung
Beispiele:
- in der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland spielen frühkindliche Bildung und Betreuung bislang noch eine untergeordnete Rolle.[1]
- „Ziel unserer Betreuung ist, den Schüler in einem überschaubaren Zeitraum aus seiner negativen Lernstruktur zu befreien und ihn so weit zu bringen, daß er imstande ist, selbständig zu lernen.“[2]
- „Bei der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses verhielt Einstein sich vorbildlich.“[3]
- „In Kinderheimen sei die Lage katastrophal, berichteten Helfer und Experten. Viele obdachlose Kinder seien ohne jegliche Betreuung.“[4]
- „Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.“ (§ 1896 BGB)[5]
- „Für den Betreuungsrichter bedeutet dies, dass er bestrebt sein sollte, die Betreuungen, die er dem einzelnen Berufsbetreuer überträgt, entsprechend zu ‚mischen‘.“ [6]
Wortbildungen:
- Betreuungsangebot, Betreuungsantrag, Betreuungsassistent, Betreuungsausweis, Betreuungsgeld, Betreuungsgericht, Betreuungskraft, Betreuungsmöglichkeit, Betreuungsperson, Betreuungsplatz, Betreuungspflicht, Betreuungsrecht, Betreuungsrichter, Betreuungsschlüssel, Betreuungsstelle, Betreuungsverfügung, Betreuungsvollmacht
Übersetzungen
das Aufpassen und Helfen von jemandem
Person, die jemanden betreut
gerichtlich angeordnete Vertretung
- Wikipedia-Artikel „Betreuung (Recht)“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Betreuung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Betreuung“
- Duden online „Betreuung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Betreuung“
- The Free Dictionary „Betreuung“
Quellen:
- ↑ Astrid Prange: Kindertagesstätten – Frühkindliche Bildung in der Kita: Eine Illusion?. In: Deutsche Welle. 7. März 2018 (URL, abgerufen am 28. Oktober 2018) .
- ↑ Dieter Betz, Helga Breuninger: Teufelskreis Lernstörungen: Theoretische Grundlegung und Standardprogramm. Beltz, Psychologie-Verlag-Union, 1993, ISBN 9783621271677, Seite 6 (zitiert nach Google Books) .
- ↑ Johannes Wickert: Albert Einstein mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 23. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50162-7, Seite 61. Erstauflage 1972.
- ↑ ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP: Erdbeben in Haiti: USA warnen Haitianer vor Flucht. In: Zeit Online. 19. Januar 2010, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 20. Mai 2013) .
- ↑ BGB § 1896 Absatz 2. juris, abgerufen am 20. Mai 2013.
- ↑ Jürgen Seichter: Einführung in das Betreuungsrecht. 3. Auflage. Springer, 2006, Seite 270 (Zitiert nach Google Books) .