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Biersteuererklärung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Bier·steu·er·er·klä·rung, Plural: Bier·steu·er·er·klä·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Biersteuererklärung (Info)
Bedeutungen:
- die Erklärung, das Formular, die ein Bierbrauer dem Staat abgibt, um die Höhe der zu zahlenden Biersteuer zu ermitteln
Oberbegriffe:
- Steuererklärung
Beispiele:
- „Wenn Sie jährlich mehr als 200 Liter Bier für den eigenen Bedarf brauen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine sogenannte Biersteuererklärung abgeben, und zwar spätestens am 7. Tag nach Ablauf des Monats, in dem das Bier gebraut worden ist.“[1]
- „ Je nach Dienststelle können verschiedene Auflagen folgen, wie das Führen eines Sud- oder gar Biersteuerbuches, das zum Jahresende nachträglich und meist in Verbindung mit einer Biersteuererklärung einzureichen ist.“[2]
- „Mit Biersteuererklärung vom 5. April 1994 erfolgte bei der Zentralstelle Biersteuer in Stuttgart die Steueranmeldung als Fremdbiere ("F").“[3]
- „Durch die automatisierte Verarbeitung der Biersteuererklärungen einschließlich der komplexen Berechnung der Biersteuerschuld wird der personelle Aufwand bei den zuständigen Hauptzollämtern von der händischen Biersteuerfestsetzung minimiert.“[4]
- „Die genaueren Modalitäten (z. B. die evtl. erforderliche Biersteuererklärung bis zum siebten Tag des auf den Brautag folgenden Monats, Biersteuerbefreiung oder Zahlung der angefallenen Biersteuer usw.) weichen von Hauptzollamt zu Hauptzollamt ab.“[5]
Übersetzungen
Quellen:
- ↑ „Die Braugenehmigung“, www.bier.de, biermedia gmbh, abgerufen am 24.02.2013
- ↑ Wikipedia-Artikel „Hobbybrauer“ (Stabilversion)
- ↑ Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VII R 105/99, Urteil vom 05.08.2002, http://www.judicialis.de, abgerufen am 24.02.2013
- ↑ „Besteuerungsverfahren“, www.zoll.de, Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 24.02.2013
- ↑ „Berechnung Ökobier – Informationsblatt: C2 Ökologisch brauen – wie geht das?“, BLE 2005, M. Metzger, abgerufen am 24.02.2013