DPA

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DPA (Deutsch)

Bedeutungen:

Deutsches Patentamt (1949–1998; heute: DPMA, vorher: KPA, RPA; DDR: AfEP)

Beispiele:

„Das DPA ist nach dem zweiten Weltkrieg mit Sitz in München eröffnet worden (Gesetz vom 12.8.1949; Rn 3).“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „DPA
Hildebert Kirchner, Cornelie Butz: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2003, ISBN 978-3-89949-026-8, Seite 328

Quellen:

  1. Alfred Keukenschrijver (Herausgeber): Busse Patentgesetz. 7. Auflage. Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3899492262, Seite 682