Diskussion:umwachsen

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eigener Abschnitt für gleichlautendes Partizip

Bei bewachsen ist aktuell keiner angelegt. Gibt es eine einheitliche Regelung? Wenn der Abschnitt angelegt werden soll(te), müsste er außerdem unmittelbar nach dem Adjektiv stehen, damit aber vor dem Verb, was auch problematisch ist. Ich habe die Diskussion hier allgemein gestartet. -- Peter -- 12:15, 29. Sep. 2019 (MESZ)Beantworten
Ich habe den Partizipabschnitt (am 29. September 2019 von Susann Schweden angelegt) jetzt regelkonform direkt hinter jenen des Adjektivs gestellt, sähe ihn aber lieber ganz entfernt. Auch der Seidenkäfer und Udo haben sich hier in dieser Richtung geäußert. Was meint ihr? Sollen wir ihn entfernen? Gruß, Peter Gröbner, 08:28, 13. Mai 2020 (MESZ)Beantworten

Udo hat ihn jetzt wieder hinunterverschoben, was ich persönlich sinnvoll finde und daher meine, wie sollten die Richtlinie dahingehend ergänzen, dass sie nicht gilt, wenn Infinitiv und Partizip wortgleich sind. Noch besser fände ich es – wie gesagt – bekäme das Partizip gar keinen eigenen Abschnitt. Udo merkte dazu an: „Bei Substantiven, deren Plural (oder Dativ Sg. etc.) gleich dem Nominativ Singular ist, machen wir ja auch keine entsprechenden Abschnitte.“ (hier) Gruß, Peter Gröbner, 14:14, 13. Mai 2020 (MESZ)Beantworten