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Bedeutungen:
- Ehegesetz
Beispiele:
- „Die Beziehung zwischen Art. 61 EheG und Art. 62 Abs. 1 EheG ist nicht im Gesetz geregelt.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „EheG“
- Hildebert Kirchner: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 4., erneuerte und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1993, ISBN 978-3-11013-777-4 , Seite 67
Quellen:
- ↑ Carolina Riveros Ferrada: Nachehelicher Unterhalt. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, spanischen und chilenischen Recht. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010. ISBN 978-3631609064. Seite 54