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Worttrennung:
- Ei·gen·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eigenbesitz (Info)
Bedeutungen:
- deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt
Gegenwörter:
- Fremdbesitz
Oberbegriffe:
- Besitz
Beispiele:
- Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemandem gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.
- „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“[1]
Wortbildungen:
- Eigenbesitzer
Entlehnungen:
- neugriechisch: ιδιοκτησία [2] (Lehnübersetzung)
Übersetzungen
- § 872 BGB
- BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff.
- MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff.
Quellen:
- ↑ MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 13.
- ↑ Μανόλης Τριανταφυλλίδης: Λεξικό της κοινής νεοελληνικής: „ιδιοκτησία“ („λόγ. ιδιοκτή(της) -σία μτφρδ. γερμ. Eigenbesitz“)