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Eignungsprüfung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Eignungsprüfung (Deutsch)
Worttrennung:
- Eig·nungs·prü·fung, Plural: Eig·nungs·prü·fun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eignungsprüfung (Info)
Bedeutungen:
- Test, bei dem festgestellt wird, ob beziehungsweise inwiefern etwas oder jemand für einen Zweck in Frage kommt (geeignet ist)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Eignung und Prüfung sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Eignungstest
Oberbegriffe:
- Prüfung
Beispiele:
- „Die ÖH distanziert sich darin von der geforderten Einführung einer Eignungsprüfung, unterstützt aber die Forderung nach einer Aufstockung des Lehrveranstaltungsangebots.“
- „Bei der Bewerbung für Musikhochschulen (Konservatorien) müssen künftige Sänger und Musiker in der Eignungsprüfung durch Vorspielen oder -singen ihr Talent, Kenntnisse in Musiklehre und ein musikalisch geschultes Gehör unter Beweis stellen.“
Charakteristische Wortkombinationen:
- die Eignungsprüfung bestehen; zur Eignungsprüfung antreten
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Eignungsprüfung“
- Duden online „Eignungsprüfung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignungsprüfung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eignungsprüfung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eignungsprüfung“
Quellen: