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Worttrennung:
- Ein·wen·dung, Plural: Ein·wen·dun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Einwendung (Info)
Bedeutungen:
- veraltend: Reaktion auf etwas, in der Bedenken ausgedrückt werden; Einwand
- Recht: materiell-rechtliches Verteidigungsmittel eines Schuldners
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs einwenden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
- Einwand
Beispiele:
- „Kaum dass Boyen, wenn der Kaiser für einen Augenblick still blieb, eine vorsichtige Einwendung machen konnte, sofort fuhr Alexander ›mit Lebhaftigkeit im gleichen Stile‹ fort, so dass Boyen die Überzeugung gewann, ›weitere Einwendungen (würden) unpassend sein‹“[1]
- „Einmal debattieren sie eine Woche lang darüber, ob sie den General in ihr Haus einladen könnten, und beide bringen die spitzfindigsten Einwendungen vor.“[2]
- „Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfange seines Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben.“[3]
- „Rechtshindernde Einwendungen lassen einen Anspruch schon gar nicht entstehen, etwa weil der zu Grunde liegende Vertrag unwirksam ist.“[4]
Übersetzungen
veraltend: Reaktion auf etwas, in der Bedenken ausgedrückt werden; Einwand
Recht: materiell-rechtliches Verteidigungsmittel eines Schuldners
- Wikipedia-Artikel „Einwendung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einwendung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einwendung“
Quellen:
- ↑ Hans Rothe: Hermann von Boyen und die polnische Frage. Denkschriften von 1794 bis 1846. Böhlau, Köln Weimar 2010, Seite 69 (Zitiert nach Google Books, Anführungszeichen angepasst, Google Books) .
- ↑ Norman Mailer: Die Nackten und die Toten. Deutscher Bücherbund, Stuttgart/Hamburg ohne Jahr , Seite 410.
- ↑ Alfred Döblin: Berlin Alexanderplatz. Die Geschichte vom Franz Biberkopf. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1965, ISBN 3-423-00295-6, Seite 39. Erstveröffentlichung 1929.
- ↑ Wikipedia-Artikel „Einwendung“, abgerufen am 14.01.2012