Energieversorger

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Energieversorger (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Energieversorger die Energieversorger
Genitiv des Energieversorgers der Energieversorger
Dativ dem Energieversorger den Energieversorgern
Akkusativ den Energieversorger die Energieversorger

Worttrennung:

Ener·gie·ver·sor·ger, Plural: Ener·gie·ver·sor·ger

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Energieversorger (Info)

Bedeutungen:

Unternehmen, das seine Kunden mit elektrischem Strom versorgt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Energie und Versorger

Synonyme:

Elektrizitätsversorger, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, Stromversorger, Stromversorgungsunternehmen

Oberbegriffe:

Unternehmen

Beispiele:

Der Energieversorger fuhr hohe Verluste durch den Stromausfall ein.
„Die Verpflichtung des Verbrauchers, bei Änderung der Besitz-, Eigentums- oder Miteigentumsverhältnisse an der Wohnung dafür zu sorgen, dass der Nachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Energieversorger eintritt, ist dahin zu interpretieren, dass der Verbraucher, der die Wohnung aufgibt und das der Benützung zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet, seinem Nachfolger bei sonstiger Weiterhaftung für die aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche des Energieversorgers die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überbinden muss.“[1]
„Auch im Winter bei Minusgraden dürfen Energieversorger weiter den Strom abklemmen.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Energieversorger
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Energieversorger
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEnergieversorger
Duden online „Energieversorger

Quellen:

  1. Rechtssatz des österreichischen OGH vom 29. April 2004
  2. Laura Cwiertnia: Die Abgeklemmten. In: DIE ZEIT. Nummer 17, 20. April 2017, ISSN 0044-2070, Seite 20.