Erbbauzins

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Erbbauzins (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Erbbauzins die Erbbauzinsen
Genitiv des Erbbauzinses der Erbbauzinsen
Dativ dem Erbbauzins den Erbbauzinsen
Akkusativ das Erbbauzins die Erbbauzinsen

Worttrennung:

Erb·bau·zins, Plural: Erb·bau·zin·sen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbbauzins (Info)

Bedeutungen:

Deutsches Erbbaurecht: die Zinsen, die für das vererbliche und veräußerbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben, an den Grundstückseigentümer gezahlt werden müssen

Synonyme:

österreichisches und schweizerisches Recht: Bauzins

Sinnverwandte Wörter:

Erbbaurecht

Beispiele:

Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Erbbauzins
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbbauzins
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbbauzins
Duden online „Erbbauzins
Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“, dort auch der Fachbegriff „Erbbauzins“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“