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Worttrennung:
- Erb·bau·zins, Plural: Erb·bau·zin·sen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erbbauzins (Info)
Bedeutungen:
- Deutsches Erbbaurecht: die Zinsen, die für das vererbliche und veräußerbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben, an den Grundstückseigentümer gezahlt werden müssen
Synonyme:
- österreichisches und schweizerisches Recht: Bauzins
Sinnverwandte Wörter:
- Erbbaurecht
Beispiele:
- Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Erbbauzins“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbbauzins“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbbauzins“
- Duden online „Erbbauzins“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“, dort auch der Fachbegriff „Erbbauzins“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“