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Worttrennung:
- Erb·fol·ge, Plural: Erb·fol·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Erbfolge (Info)
Bedeutungen:
- sich durch Abstammung oder auch Testament ergebende Abfolge unter den Erben eines Nachlasses
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Erbe und dem Substantiv Folge
Oberbegriffe:
- Folge
Beispiele:
- „Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“[1]
- „Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“[2]
- „Historisch lief die Erbfolge zu Japans Chrysanthementhron generell über männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie.“[3]
- „Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.“[4]
- „Albrechts Erbfolge schien mit der Geburt seines Sohnes Wilhelm gesichert.“[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge, testamentarische Erbfolge, vorweggenommenen Erbfolge
Wortbildungen:
- Erbfolgekrieg, Erbfolgepakt, Erbfolgerecht, Erbfolgeregelung
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Erbfolge“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfolge“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbfolge“
- The Free Dictionary „Erbfolge“
- Duden online „Erbfolge“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Erfolge