Erbsentschlagung

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Erbsentschlagung gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Erbsentschlagung, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Erbsentschlagung in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Erbsentschlagung wissen müssen. Die Definition des Wortes Erbsentschlagung wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonErbsentschlagung und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Erbsentschlagung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Erbsentschlagung die Erbsentschlagungen
Genitiv der Erbsentschlagung der Erbsentschlagungen
Dativ der Erbsentschlagung den Erbsentschlagungen
Akkusativ die Erbsentschlagung die Erbsentschlagungen

Worttrennung:

Erbs·ent·schla·gung, Plural: Erbs·ent·schla·gun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbsentschlagung (Info)

Beispiele:

„‚Erbsentschlagung‘ oder ‚Erbverzicht‘ zugunsten einer bestimmten Person ist keine Ausschlagung im Sinne der §§ 726, 805 und 809 ABGB., sondern ein unentgeltlicher Erbverzicht, der den Vorschriften des § 1278 ABGB. unterliegt.“[1]
„Wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, kann eine sogenannte Erbsentschlagung abgegeben werden.“[2]
„Das Gesetz kennt vor allem den Erbverzicht, die Erbsentschlagung im Verlassenschaftsverfahren und die Erbunwürdigkeit.“[3]
„Auch zur Erbsentschlagung durch den Erblasser nach seiner zweiten Frau habe die dafür beweispflichtige Klägerin die Schenkungsabsicht nicht bewiesen, weshalb die der Beklagten aufgrund des Erbenübereinkommens mit ihrem Bruder eingeantworteten Liegenschaften nicht in den Schenkungspflichtteil der Klägerin einzurechnen seien.“[4]
übertragen: „Niemand verlangt von der Sozialistischen Partei, daß sie eine Erbsentschlagung ihrer 16 Regierungsjahre vornimmt.“[5]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Erbentschlagung.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Quellen: