FAG

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FAG (Deutsch)

Bedeutungen:

Fernmeldeanlagengesetz
Finanzausgleichsgesetz

Beispiele:

„Das FAG stammte, abgesehen von einigen relativ wenig bedeutenden strafrechtlichen Nebenbestimmungen, noch aus der Weimarer Republik, aus dem Jahr 1928.“[1]
„Wesentliche Bestimmung dieses Gesetzes war die Änderung der Rechtslage von 1923 dahingehend, dass von dem nach § 38 FAG von 1925 dem Lande zustehenden Anteil an der Umsatzsteuer für den Zeitraum ab 1. Oktober 1925 die Kommunen und die Landkreise 55% erhielten.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „FAG
Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 88

Quellen:

  1. Andreas Schmitt-Egenolf: Kommunikation und Computer. Trends und Perspektiven der Telematik. Gabler Verlag, Wiesbaden 1990. ISBN 978-3322839152. Seite 45
  2. Helmut Klaus: Der Dualismus Preußen versus Reich in der Weimarer Republik in Politik und Verwaltung. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach 2006. ISBN 978-3936999235. Seite 183/184