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Worttrennung:
- Fahr·gast·recht, Plural: Fahr·gast·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fahrgastrecht (Info)
Bedeutungen:
- meist Plural: Recht, das einem Passagier in einem Zug, Flugzeug oder Ähnlichem eingeräumt wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Fahrgast und Recht
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Im Luft- und Bahnverkehr gibt es bereits europaweit gültige Fahrgastrechte für den Fall, dass eine Reise nicht nach Plan läuft.“[1]
- „Im Mittelpunkt stehen laut Ministerium Streitigkeiten über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Fahrgastrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fahrgastrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fahrgastrecht“
Quellen:
- ↑ Julia Stanek: Verbraucherschutz: EU stärkt Rechte von Schiffsreisenden. In: Spiegel Online. 14. Dezember 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. November 2014) .
- ↑ Julia Stanek/AFP: Ärger auf Reisen: Kreuzfahrer bekommen Schlichtungsstelle. In: Spiegel Online. 28. März 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. November 2014) .