Folgeantrag

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Folgeantrag (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Folgeantrag die Folgeanträge
Genitiv des Folgeantrages
des Folgeantrags
der Folgeanträge
Dativ dem Folgeantrag
dem Folgeantrage
den Folgeanträgen
Akkusativ den Folgeantrag die Folgeanträge

Worttrennung:

Fol·ge·an·trag, Plural: Fol·ge·an·trä·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Folgeantrag (Info)

Bedeutungen:

erneut gestellter Antrag

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Folge und Antrag

Sinnverwandte Wörter:

Zweitantrag

Oberbegriffe:

Antrag

Beispiele:

„Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen;“[1]
„Wenn Sie strategisch vorgegangen sind, haben Sie den Folgeantrag schon beim Erstantrag vorbereitet, indem Sie ein mehrjähriges oder zumindest potentiell mehrjähriges Projekt skizziert haben.“[2]
„Beim Regelbetrag gilt der erste Antrag für die ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes, frühestens neun Monate nach der Geburt können Sie den Folgeantrag für das zweite Lebensjahr stellen.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Folgeantrag
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Folgeantrag
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFolgeantrag
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Folgeantrag

Quellen: