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Folgeantrag wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Folgeantrag und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Fol·ge·an·trag, Plural: Fol·ge·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Folgeantrag (Info)
Bedeutungen:
- erneut gestellter Antrag
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Folge und Antrag
Sinnverwandte Wörter:
- Zweitantrag
Oberbegriffe:
- Antrag
Beispiele:
- „Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen;“[1]
- „Wenn Sie strategisch vorgegangen sind, haben Sie den Folgeantrag schon beim Erstantrag vorbereitet, indem Sie ein mehrjähriges oder zumindest potentiell mehrjähriges Projekt skizziert haben.“[2]
- „Beim Regelbetrag gilt der erste Antrag für die ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes, frühestens neun Monate nach der Geburt können Sie den Folgeantrag für das zweite Lebensjahr stellen.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Folgeantrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Folgeantrag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Folgeantrag“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Folgeantrag“
Quellen: