Fraktionszwang

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Fraktionszwang (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Fraktionszwang
Genitiv des Fraktionszwangs
des Fraktionszwanges
Dativ dem Fraktionszwang
dem Fraktionszwange
Akkusativ den Fraktionszwang

Worttrennung:

Frak·ti·ons·zwang, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fraktionszwang (Info)

Bedeutungen:

Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung

Beispiele:

In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Fraktionszwang
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fraktionszwang
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFraktionszwang