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Freiheitsstrafe (Deutsch)
Worttrennung:
- Frei·heits·stra·fe, Plural: Frei·heits·stra·fen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Freiheitsstrafe (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland, Recht: Strafe, die darin besteht, dass dem verurteilten Straftäter seine Fortbewegungsfreiheit dadurch entzogen wird, dass er eine gewisse Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss
- rechtshistorisch: Oberbegriff für verschiedene Arten des Freiheitsentzuges durch Einsperren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Freiheit, Fugenelement -s und Strafe
Synonyme:
- Freiheitsentzug, umgangssprachlich: Gefängnis, Knast; umgangssprachlich, fälschlich: Haft, Haftstrafe
Gegenwörter:
- Geldstrafe
- Todesstrafe
Oberbegriffe:
- Strafe
Unterbegriffe:
- Ersatzfreiheitsstrafe
- Einschließung, Festungshaft, Gefängnisstrafe, Haftstrafe, Zuchthausstrafe
Beispiele:
- „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
- „Während die Politiker nach einem Kompromiss suchen, drohen den tausend Anlegern Geld- und Freiheitsstrafen.“
- 1969 wurden in Deutschland die vier unterschiedlichen Freiheitsstrafen vereinheitlicht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- lebenslange Freiheitsstrafe, zeitige Freiheitsstrafe
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Freiheitsstrafe“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Freiheitsstrafe“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freiheitsstrafe“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Freiheitsstrafe“
- The Free Dictionary „Freiheitsstrafe“
- Thomas Nutz: Strafanstalt als Besserungsmaschine, 2000, Seite 63
- C. von Stemann: Skizze des Preußischen Strafprocesses, in: Der Gerichtssaal, Siebenter Jahrgang, Zweiter Band, Erlangen 1855, Seite 451
Quellen:
- ↑ § 211 I StGB
- ↑ Martin Hesse, Barbara Schmid: Der nächste, bitte. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 29, 2012 , Seite 31.