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Fürsorgepflicht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Für·sor·ge·pflicht, Plural: Für·sor·ge·pflich·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fürsorgepflicht (Info)
Bedeutungen:
- rechtlich geregelte und/oder moralisch empfundene Aufgabe, sich um das Wohlergehen Abhängiger/Untergebener zu kümmern
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Fürsorge und Pflicht
Oberbegriffe:
- Pflicht
Beispiele:
- „Aber die Fürsorgepflicht in dieser Sache setzt sich dann am Ende doch nicht gegenüber den Geschäftsinteressen durch - man beschließt, das Thema zu vertagen.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Fürsorgepflicht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fürsorgepflicht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fürsorgepflicht“
- The Free Dictionary „Fürsorgepflicht“
- Duden online „Fürsorgepflicht“
Quellen:
- ↑ Erich Follath: Eroberer im Niemandsland. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016 , Seite 88-95, Zitat Seite 95.