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Generalklausel wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·ne·ral·klau·sel, Plural: Ge·ne·ral·klau·seln
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Generalklausel (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: wertausfüllungsbedürftiger Begriff, unter den eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert werden kann
Beispiele:
- Bekannte Generalklauseln des deutschen Zivilrechts sind die „guten Sitten“ aus § 138 I BGB sowie „Treu und Glauben“ aus § 242 BGB.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Generalklausel“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Generalklausel“