Geschoßflächenzahl

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Geschoßflächenzahl (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Geschoßflächenzahl die Geschoßflächenzahlen
Genitiv der Geschoßflächenzahl der Geschoßflächenzahlen
Dativ der Geschoßflächenzahl den Geschoßflächenzahlen
Akkusativ die Geschoßflächenzahl die Geschoßflächenzahlen

Nebenformen:

Geschossflächenzahl, Aussprache:

Worttrennung:

Ge·schoß·flä·chen·zahl, Plural: Ge·schoß·flä·chen·zah·len

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

Süddeutschland und Österreich, sonst veraltete Schreibweise: Architektur, Baurecht: eine dimensionslose Zahl, die angibt, wie viele Quadratmeter eines Gebäudes an Geschoßflächen pro Quadratmeter Grundstücksfläche maximal geplant werden dürfen

Beispiele:

„Die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen kann durch die Festlegung einer Grundflächenzahl, einer Baumassenzahl oder einer Geschoßflächenzahl festgelegt werden.“[1]
„Die Geschoßflächenzahl stellt einen der Werte dar, die nach § 32 Abs. 6 Oö ROG 1994 das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes festlegen.“[2]
„Für die Berechnung der Geschoßflächenzahl des Projektes zog der Sachverständige die Außenumrisse des Gebäudes für jedes Geschoß, das über dem Gelände des Bauplatzes liege, heran.“[3]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Geschossflächenzahl.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Quellen:

  1. Gesetzestext: Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 §56 (1) erster Satz
  2. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Rechtssatz. 17. März 2006, abgerufen am 16. Juli 2021.
  3. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Erkenntnis. 18. Dezember 2006, abgerufen am 16. Juli 2021.