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Nebenformen:
- Geschossflächenzahl, Aussprache:
Worttrennung:
- Ge·schoß·flä·chen·zahl, Plural: Ge·schoß·flä·chen·zah·len
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Süddeutschland und Österreich, sonst veraltete Schreibweise: Architektur, Baurecht: eine dimensionslose Zahl, die angibt, wie viele Quadratmeter eines Gebäudes an Geschoßflächen pro Quadratmeter Grundstücksfläche maximal geplant werden dürfen
Beispiele:
- „Die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen kann durch die Festlegung einer Grundflächenzahl, einer Baumassenzahl oder einer Geschoßflächenzahl festgelegt werden.“[1]
- „Die Geschoßflächenzahl stellt einen der Werte dar, die nach § 32 Abs. 6 Oö ROG 1994 das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes festlegen.“[2]
- „Für die Berechnung der Geschoßflächenzahl des Projektes zog der Sachverständige die Außenumrisse des Gebäudes für jedes Geschoß, das über dem Gelände des Bauplatzes liege, heran.“[3]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag
„Geschossflächenzahl“.
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Quellen: