Gesetzbuch

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Gesetzbuch gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Gesetzbuch, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Gesetzbuch in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Gesetzbuch wissen müssen. Die Definition des Wortes Gesetzbuch wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonGesetzbuch und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Gesetzbuch (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Gesetzbuch die Gesetzbücher
Genitiv des Gesetzbuchs
des Gesetzbuches
der Gesetzbücher
Dativ dem Gesetzbuch
dem Gesetzbuche
den Gesetzbüchern
Akkusativ das Gesetzbuch die Gesetzbücher

Worttrennung:

Ge·setz·buch, Plural: Ge·setz·bü·cher

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzbuch (Info)

Bedeutungen:

Buch, das die Gesetze eines Landes enthält (meist beschränkt auf einen bestimmten Rechtsbereich)

Abkürzungen:

nur in Zusammensetzungen als Endung „GB“, z. B: BauGB, BGB, SGB

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gesetz und Buch

Synonyme:

Kodifikation

Sinnverwandte Wörter:

Gesetzessammlung, Kodex, Rechtsbuch

Oberbegriffe:

Buch

Unterbegriffe:

Arbeitsgesetzbuch, Baugesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch

Beispiele:

Für das Funktionieren ihres Rechtssystems stützen sich viele Länder auf Gesetzbücher.
„Für diejenigen, die der Meinung sind, in Deutschland würde zu viel vorgeschrieben, habe ich mir einmal die Mühe gemacht, in die Gesetzbücher anderer Länder zu schauen.“[1]
„Er dachte an seine gesetzgeberische Arbeit, dachte daran, wie eifrig er die einzelnen Artikel der römischen und französischen Gesetzbücher ins Russische übertragen hatte, und er begann sich zu schämen.“[2]
„Schwarzenberg stand im Dienst des Bischofs von Bamberg, einem der Feinde des Götz von Berlichingen, der das alte Fehderecht sicher nicht durch ein neues Gesetzbuch eingeschränkt sehen wollte.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

deutsches, französisches, österreichisches, historisches, jüdisches, preußisches Gesetzbuch

Wortbildungen:

Gesetzbuchsammlung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gesetzbuch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzbuch
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzbuch
The Free Dictionary „Gesetzbuch

Quellen:

  1. Kaya Yanar: Made in Germany. 3. Auflage. Wilhelm Heyne, München 2011, ISBN 978-3-453-60204-5, Seite 202.
  2. Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 604f. Russische Urfassung 1867.
  3. Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3, Seite 74.