Gesetzesbeschluss

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Gesetzesbeschluss (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Gesetzesbeschluss die Gesetzesbeschlüsse
Genitiv des Gesetzesbeschlusses der Gesetzesbeschlüsse
Dativ dem Gesetzesbeschluss
dem Gesetzesbeschlusse
den Gesetzesbeschlüssen
Akkusativ den Gesetzesbeschluss die Gesetzesbeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Gesetzesbeschluß

Worttrennung:

Ge·set·zes·be·schluss, Plural: Ge·set·zes·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzesbeschluss (Info)

Bedeutungen:

Verabschiedung einer Rechtsvorschrift (Gesetz) durch den Bundestag

Sinnverwandte Wörter:

Erlass

Gegenwörter:

Gesetzesaufhebung

Beispiele:

„Ansonsten folgt nach der Beratung in der dritten Lesung die Schlussabstimmung. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist der Gesetzesbeschluss des Bundestages, der in der Regel mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen wird.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzesbeschluss
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesbeschluss
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzesbeschluss
Duden online „Gesetzesbeschluss
Rechtslexikon

Quellen: