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Gewerbesteuerhinterziehung (Deutsch)
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Worttrennung:
- Ge·wer·be·steu·er·hin·ter·zie·hung, Plural: Ge·wer·be·steu·er·hin·ter·zie·hun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gewerbesteuerhinterziehung (Info)
Bedeutungen:
- Handlung, die zum Ziel hat keine oder weniger Steuern auf die Gewerbeeinnahmen abzuführen, indem man seine tatsächlichen Einnahmen verschleiert
Gegenwörter:
- Einkommensteuerhinterziehung
Oberbegriffe:
- Steuerhinterziehung
Beispiele:
- „Verurteilt wurden beide, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommen- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben.“[1]
- „Was den Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung für das Jahr 1996 angeht, hat das Landgericht (nicht ausdrücklich, aber stillschweigend) die Gewerbesteuerhinterziehung einerseits und die Einkommensteuerhinterziehung andererseits als zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten angesehen.“[2]
- „Noch dünner wird die Luft für Briefkastenfirmen in München und Berlin. Dort ermitteln jetzt sogar Staatsanwaltschaften wegen Gewerbesteuerhinterziehung gegen einige Unternehmer.“[3]
Übersetzungen
Handlung, die zum Ziel hat keine oder weniger Steuern auf die Gewerbeeinnahmen abzuführen, indem man seine tatsächlichen Einnahmen verschleiert
Quellen: