Hauptsacheentscheidung

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Hauptsacheentscheidung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Hauptsacheentscheidung die Hauptsacheentscheidungen
Genitiv der Hauptsacheentscheidung der Hauptsacheentscheidungen
Dativ der Hauptsacheentscheidung den Hauptsacheentscheidungen
Akkusativ die Hauptsacheentscheidung die Hauptsacheentscheidungen

Alternative Schreibweisen:

Hauptsachenentscheidung

Worttrennung:

Haupt·sa·che·ent·schei·dung, Plural: Haupt·sa·che·ent·schei·dun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Hauptsacheentscheidung (Info)

Bedeutungen:

Recht: Entscheidung in der Hauptsache, meist Sachentscheid, meist im Hauptverfahren, oft als Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung angesprochen

Beispiele:

Auch wenn die Kostenfolgen mit im Tenor / Dispositiv stehen, gehören sie doch nicht zur Hauptsachenentscheidung.
Das Fugen-n in Hauptsachenentscheidung wird in der juristischen Fachliteratur nur bisweilen gebraucht. Noch seltener ist die Schreibung mit Bindestrich (Hauptsache-Entscheidung), um das Aufeinandertreffen zweier gleicher, aber getrennt zu sprechender Vokale zu verhindern.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Hauptsacheentscheidung