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Alternative Schreibweisen:
- Hauptsachenentscheidung
Worttrennung:
- Haupt·sa·che·ent·schei·dung, Plural: Haupt·sa·che·ent·schei·dun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hauptsacheentscheidung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Entscheidung in der Hauptsache, meist Sachentscheid, meist im Hauptverfahren, oft als Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung angesprochen
Beispiele:
- Auch wenn die Kostenfolgen mit im Tenor / Dispositiv stehen, gehören sie doch nicht zur Hauptsachenentscheidung.
- Das Fugen-n in Hauptsachenentscheidung wird in der juristischen Fachliteratur nur bisweilen gebraucht. Noch seltener ist die Schreibung mit Bindestrich (Hauptsache-Entscheidung), um das Aufeinandertreffen zweier gleicher, aber getrennt zu sprechender Vokale zu verhindern.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Hauptsacheentscheidung“