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Hauptsacheverfahren wissen müssen. Die Definition des Wortes
Hauptsacheverfahren wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Hauptsacheverfahren und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Haupt·sa·che·ver·fah·ren, Plural: Haupt·sa·che·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hauptsacheverfahren (Info)
Bedeutungen:
- gerichtliches Verfahren, in dem über das finale Rechtsschutzziel des Klägers endgültig und abschließend entschieden werden soll und das daher von Verfahren des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes ebenso wie von selbständigen Beweisverfahren oder Verfahren über Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu unterscheiden ist
Gegenwörter:
- Nebenverfahren
Beispiele:
- „Als Hauptsacheverfahren ist das Verfahren zu bezeichnen, in dem endgültig über den zu sichernden Anspruch bzw das zu regelnde Rechtsverhältnis entschieden werden soll.“[1]
- „Das BVerfG hielt dabei fest, dass die Anträge im Hauptsacheverfahren, soweit ‚sie im Hinblick auf den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung zu beurteilen sind, nach summarischer Prüfung überwiegend ohne Erfolg bleiben‘ werden (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12. September 2012, Rz 207).“[2]
- „Erstens muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Vertrag wieder aussteigen kann, wenn Ceta im Hauptsacheverfahren nächstes Jahr doch noch für verfassungswidrig erklärt werden sollte.“[3]
- „Neben dem Hauptsacheverfahren besteht in beiden Ländern auch die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung gegen den Domaininhaber zu erwirken.“[4]
- „Dem Charakter des possessorischen Besitzschutzes entspricht meines Erachtens besser die Zuweisung zu einem summarischen Hauptsacheverfahren, wie sie im gemeinen Recht existierte und heute noch in Österreich und Teilen der Schweiz praktiziert wird.“[5]
- „Hierdurch entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage in der Hauptsache, so dass das oft kostspielige Hauptsacheverfahren vermieden werden kann.“[6]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Hauptsacheverfahren“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptsacheverfahren“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Hauptsacheverfahren“
Quellen:
- ↑ Beschluss des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 22. Oktober 2015
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 16. März 2013, Auslassung bereits im Zitat im Original.
- ↑ Thomas Prior: Deutschland darf Ceta unterzeichnen, aber nur unter Bedingungen. In: DiePresse.com. 13. Oktober 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 3. September 2018) .
- ↑ Ulrich Luckhaus: Rechtsschutz gegen .eu, .at und .de-Domains, Dissertation an der Universität Wien, 2010
- ↑ Therese Müller: Besitzschutz in Europa. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, Seite 263f (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Thomas Bruggmann, Thomas Feil, Jens Ferner, Heike Klebs, Oliver Schonschek, Renate Kropp: Lexikon für das IT-Recht 2014/2015. Hüthig Jehle Rehm, 2014, Seite 153 (Zitiert nach Google Books)