Auf dieser Seite sind Informationen zum Umgang mit dem Textbaustein {{Nicht mehr gültige Schreibweisen}}
. Diese Benennung wurde im Meinungsbild 2016 beschlossen, davor hieß er „Veraltete Schreibweisen“ (seit 2013) und davor „Alte Rechtschreibung“.
Als nicht mehr gültige Schreibweisen sind alle Schreibweisen des Wortes einzutragen, die nach der aktuellen Rechtschreibung nicht mehr gültig sind. Noch gültige Schreibweisen sind als Alternative Schreibweisen einzutragen.
Zum einen werden darunter die Formen verstanden, die nach der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt sind (zum Beispiel Haß, Kuß oder behende). Zum anderen fallen hierunter auch die Schreibweisen, die nach der Orthographischen Konferenz von 1901 nicht länger zulässig waren (zum Beispiel Eigenthum, Geheimniß oder nivelliren).
Die alte Rechtschreibung wird verlinkt und steht im Allgemeinen ohne eine vorangestellte Bedeutungsnummer. Beispiel im Eintrag Schuss:
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Bei deutschen Einträgen betrifft dies Schreibweisen, die mit der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 abgeschafft wurden, aber auch schon früher reformierte Schreibungen, die seit der Orthographischen Konferenz von 1901 nicht mehr zulässig sind. Daher ist es ratsam, einen Zusatz vor den Link zu ergänzen, bis wann die Schreibweise gültig war, z. B. (Medizin)
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Sollte es einmal vorkommen, dass eine nicht mehr gültige Schreibweise nicht für alle Bedeutungen gegolten hat, dann ist es ratsam, die betroffenen Bedeutungen in eckigen Klammern vor der Schreibweise zu vermerken (beispielsweise …).
Im Eintrag wird eine Informationsbox gesetzt, wozu die Vorlage {{Alte Schreibweise|Lemma in gültiger Schreibweise|seit...}} verwendet wird. Siehe Dokumentation zur Vorlage:Alte Schreibweise