Hilfe:Straßenname

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Wortart

Bei Straßennamen handelt es sich um Eigennamen. Die Kategorie:Straßenname (Deutsch) ist daher Element der Kategorie:Eigenname (Deutsch).

Schreibungen

Die Rechtschreibung von Straßennamen unterliegt den allgemeinen orthografischen Richtlinien. Die Empfehlung, sich daran zu halten, ergeht vor allem an die Gemeinden und Behörden, die für die Bezeichnungen der Straßen zuständig sind. Historische Bezeichnungen sind oft verbindlich, auch wenn sie von den aktuellen Rechtschreibregeln abweichen (Beispiel: „Neuenweg“ statt „Am Neuen Weg“). Im Wiktionary beschreiben wir nur die offiziellen Schreibweisen der Straßennamen, verweisen jedoch auf die korrekte Schreibweise, insbesondere im Zusammenhang mit der Bindestrichsetzung (siehe unten).

Zusammenschreibung

Beispiele mit einfachem Erstglied: Franzensring, Goetheplatz, Kopernikusstraße, Petersplatz
Beispiele mit zusammengesetztem Erstglied: Altmarktgäßchen, Kurfürstendamm
  • Straßennamen mit einem endungslosen adjektivischen Erstglied und einem Zweitglied „Markt“ oder „Straße“ werden zusammengeschrieben.
Beispiele: Altmarkt, Hochstraße, Neumarkt.

Getrenntschreibung

Beispiele: Am Tiefen Graben, An den Drei Pfählen, Außerm Pfarrgarten, Neuer Markt
  • Ableitungen auf -er von geografischen Eigennamen, die sich auf die geografische Lage beziehen, schreibt man in der Regel von dem folgenden Substantiv getrennt.
Beispiele: Hamburger Straße, Pariser Platz, Wiener Straße.

Bindestrichsetzung

  • Bei Ableitungen von mehreren Eigennamen, von Titeln und Eigennamen oder von einem mehrteiligen Eigennamen setzt man einen Bindestrich.
Beispiele: Fröhliche-Landmann-Straße, Blaue-Lilien-Gasse
  • Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Straßennamen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.
Beispiele: Albrecht-Dürer-Allee, Heinrich-Heine-Platz, Kaiser-Karl-Ring.

Groß- und Kleinschreibung

Eine Großschreibung erfolgt

Eine Kleinschreibung erfolgt

Deklination

  • Straßennamen werden im Kontext eines Satzes dekliniert. Dies bezieht sich in der Regel auf das für Straßenbezeichnungen typische Zweitglied.
Beispiel: Wir treffen uns am nördlichen Ende des Goetheplatzes.
  • Besteht der Straßenname aus einem Adjektiv und einem Substantiv, dann wird das Adjektiv dekliniert.
Beispiel: Lange Gasse → Sie wohnen in der Langen Gasse.
  • Das im Eintrag anzugebende Geschlecht richtet sich nach dem im Nominativ stehenden Substantiv.
Beispiele: der Kurfürstendammm; die Innere Sulzfelder Straßef


Quellen:

  1. Amtliches Regelwerk, § 37 (1), Anmerkung E2
  2. Derzeitig wird noch diskutiert, ob die Wortart Eigenname in den Einträgen zu Straßennamen extra vermerkt werden soll.
  3. Amtliches Regelwerk, § 38
  4. Amtliches Regelwerk, § 49
  5. Amtliches Regelwerk, § 50
  6. Amtliches Regelwerk, § 60