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Hoheitsgewalt wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ho·heits·ge·walt, Plural: Ho·heits·ge·wal·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hoheitsgewalt (Info)
Bedeutungen:
- das Recht und die durchsetzbare Macht (die Hoheit, die Gewalt) an einem bestimmten Ort (besonders als Staat) zu bestimmen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Hoheit, -s und Gewalt
Sinnverwandte Wörter:
- Gewalt, Herrschaftsgewalt, Macht, Staatsgewalt
Unterbegriffe:
- Gesetzgebungskompetenz
Beispiele:
- „Für den Gerichtshof entscheidend war die Frage, ob der extraterritoriale Akt des Bombardements grundsätzlich geeignet war, die Beschwerdeführer unter die Hoheitsgewalt der beklagten Staaten zu bringen. Dabei stellte der Gerichtshof folgende Überlegungen an. Primär sei die Hoheitsgewalt eines Staates territorial bestimmt.“[1]
- „Er verliert seine Hoheitsgewalt über den Verfolgten nicht als bloße Folge des Übertritts in den fremden Hoheitsbereich, sondern er gibt sie mit der Annahme des Auslieferungsersuchens - wenn auch durch die amtliche Übergabe des Verfolgten bedingt — auf.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- die Hoheitsgewalt ausüben, verlieren
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Hoheitsgewalt“, weitergeleitet zu Hoheitsakt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hoheitsgewalt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Hoheitsgewalt“
- The Free Dictionary „Hoheitsgewalt“
- Duden online „Hoheitsgewalt“
Quellen: