Jugendbeamtin

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Jugendbeamtin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Jugendbeamtin die Jugendbeamtinnen
Genitiv der Jugendbeamtin der Jugendbeamtinnen
Dativ der Jugendbeamtin den Jugendbeamtinnen
Akkusativ die Jugendbeamtin die Jugendbeamtinnen

Worttrennung:

Ju·gend·be·am·tin, Plural: Ju·gend·be·am·tin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Jugendbeamtin (Info), Lautsprecherbild Jugendbeamtin (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: Polizistin, die speziell für jugendliche Straftäter zuständig ist und der auch bei Jugendlichen (besonders in Schulen und Freizeiteinrichtungen) Aufklärungs- und Beratungsarbeit leistet, um Jugendkriminalität vorzubeugen

Männliche Wortformen:

Jugendbeamter

Oberbegriffe:

Polizeibeamtin, Beamtin

Beispiele:

„Hauptsächlich in weiterführenden Schulen halten die Jugendbeamtinnen und -beamten der örtlichen Inspektionen bei Bedarf Vorträge und suchen mit den Jugendlichen den Dialog.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendbeamtin
Duden online „Jugendbeamtin“ mit Verweis auf Duden online „Jugendbeamter

Quellen:

  1. Erst verliebt, dann erpresst. In: Münchner Merkur, 21. November 2020 (zitiert nach DWDS).