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Worttrennung:
- Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kaufvertrag (Info)
Bedeutungen:
- ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird
Herkunft:
- Kompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag;
- juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)
Oberbegriffe:
- Vertrag
Unterbegriffe:
- Grundstückskaufvertrag, Hauskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag
Beispiele:
- Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt, schließt man einen Kaufvertrag ab.
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben
Wortbildungen:
- kaufvertraglich
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kaufvertrag“