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Komplementärgesellschaft wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Kom·ple·men·tär·ge·sell·schaft, Plural: Kom·ple·men·tär·ge·sell·schaf·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Komplementärgesellschaft (Info)
Bedeutungen:
- juristische Person als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
Beispiele:
- „Deren Kommanditisten sind im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen Gesellschafter der Komplementärgesellschaft.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kommanditgesellschaft auf Aktien“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Komplementärgesellschaft“
Quellen: