Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Konsulargesetz gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Konsulargesetz, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Konsulargesetz in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Konsulargesetz wissen müssen. Die Definition des Wortes
Konsulargesetz wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Konsulargesetz und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Kon·su·lar·ge·setz, Plural: Kon·su·lar·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Konsulargesetz (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland, Österreich: Gesetz, das bestimmte Themen (zum Beispiel Rechte, Aufgaben und Pflichten) für Konsularbeamte und Konsularbehörden regelt
Abkürzungen:
- KonsG
Herkunft:
- Determinativkompositum aus konsular und Gesetz
Oberbegriffe:
- Bundesgesetz
Beispiele:
- „In Österreich beruht die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben – im Gegensatz zu einem Großteil der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die eigene Konsulargesetze haben – derzeit nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – WKK, BGBl. Nr. 318/1969, und einer Reihe relevanter Materiengesetze.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Konsulargesetz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Konsulargesetz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Konsulargesetz“
Quellen: