Konsulargesetz

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Konsulargesetz gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Konsulargesetz, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Konsulargesetz in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Konsulargesetz wissen müssen. Die Definition des Wortes Konsulargesetz wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonKonsulargesetz und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Konsulargesetz (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Konsulargesetz die Konsulargesetze
Genitiv des Konsulargesetzes der Konsulargesetze
Dativ dem Konsulargesetz den Konsulargesetzen
Akkusativ das Konsulargesetz die Konsulargesetze

Worttrennung:

Kon·su·lar·ge·setz, Plural: Kon·su·lar·ge·set·ze

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Konsulargesetz (Info)

Bedeutungen:

Deutschland, Österreich: Gesetz, das bestimmte Themen (zum Beispiel Rechte, Aufgaben und Pflichten) für Konsularbeamte und Konsularbehörden regelt

Abkürzungen:

KonsG

Herkunft:

Determinativkompositum aus konsular und Gesetz

Oberbegriffe:

Bundesgesetz

Beispiele:

„In Österreich beruht die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben – im Gegensatz zu einem Großteil der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die eigene Konsulargesetze haben – derzeit nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – WKK, BGBl. Nr. 318/1969, und einer Reihe relevanter Materiengesetze.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Konsulargesetz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Konsulargesetz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKonsulargesetz

Quellen: