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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Kriegsverbrecherprozeß
Worttrennung:
- Kriegs·ver·bre·cher·pro·zess, Plural: Kriegs·ver·bre·cher·pro·zes·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kriegsverbrecherprozess (Info)
Bedeutungen:
- Recht: gerichtliches Verfahren, bei dem es darum geht, ob ein Angeklagter Kriegsverbrechen begangen hat und ihn gegebenenfalls entsprechend seiner Schuld zu verurteilen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kriegsverbrecher und Prozess
Oberbegriffe:
- Gerichtsverfahren, Prozess
Beispiele:
- „In der Ostzone wurden 30000 Kriegsverbrecherprozesse angestrengt, 200000 Nazis aus Verwaltung und Wirtschaft geworfen, 20000 Lehrer (von 40000) entlassen, 500 Todesurteile gefällt.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kriegsverbrecherprozess“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsverbrecherprozess“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kriegsverbrecherprozess“
- Duden online „Kriegsverbrecherprozess“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kriegsverbrecherprozess“
Quellen:
- ↑ Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0 , Seite 226.