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Kurztextleistungsverzeichnis (Deutsch)
Alternative Schreibweisen:
- Kurztext-Leistungsverzeichnis
Worttrennung:
- Kurz·text·leis·tungs·ver·zeich·nis, Plural: Kurz·text·leis·tungs·ver·zeich·nis·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kurztextleistungsverzeichnis (Info)
Bedeutungen:
- kurze, listenmäßige Beschreibung von Lieferungen und Leistungen als Kalkulationsgrundlage und Vertragsgrundlage; kurzes Vertragsangebot
Abkürzungen:
- Kurz-LV
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kurztext und Leistungsverzeichnis
Synonyme:
- Kurzverzeichnis
Sinnverwandte Wörter:
- Kurzleistungsverzeichnis
Gegenwörter:
- Langtextleistungsverzeichnis
Kurzformen:
- Kurztext-LV
Beispiele:
- „Legt der öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen ein Kurztextleistungsverzeichnis bei, darf der Bieter als Adressat dies dahin verstehen, bei dessen Verwendung zur Beschreibung der angebotenen Leistung nur die darin geforderten Angaben machen zu müssen.“[1][2]
- „Der Bieter hatte auf der Basis des Formulars des Kurztextleistungsverzeichnisses ein Angebot abgegeben.“[3]
- „Zur Erstellung des Angebots wurden der Klägerin ein Langtextleistungsverzeichnis und ein Kurztextleistungsverzeichnis sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form übersandt.“[4]
- Die Beklagte schloss das Angebot mit der Begründung von der Wertung aus, das eingereichte Kurztextleistungsverzeichnis enthalte entgegen den Vorgaben in Klausel 3.2 Abs. 3 nicht die im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen, also die Angaben zum Material und dessen Herkunft.[5]
- Der öffentliche Auftraggeber könne in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.[6]
Übersetzungen
Quellen: