Lebenspartnerschaftsgesetz

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Lebenspartnerschaftsgesetz (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Lebenspartnerschaftsgesetz
Genitiv des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Dativ dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Akkusativ das Lebenspartnerschaftsgesetz

Worttrennung:

Le·bens·part·ner·schafts·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lebenspartnerschaftsgesetz (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: Gesetz, das die Rechtsfolgen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft regelt[1]

Abkürzungen:

LPartG

Herkunft:

Determinativkompositum aus Lebenspartnerschaft und Gesetz mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

amtlich: Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Oberbegriffe:

Bundesgesetz

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Lebenspartnerschaftsgesetz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lebenspartnerschaftsgesetz
Duden online „Lebenspartnerschaftsgesetz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLebenspartnerschaftsgesetz
wissen.de – Lexikon „Lebenspartnerschaftsgesetz

Quellen:

  1. Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 12. Juni 2022.