Legist

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Legist (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Legist die Legisten
Genitiv des Legisten der Legisten
Dativ dem Legisten den Legisten
Akkusativ den Legisten die Legisten

Worttrennung:

Le·gist, Plural: Le·gis·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Legist (Info)
Reime: -ɪst

Bedeutungen:

Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt

Oberbegriffe:

Jurist

Weibliche Namensvarianten:

Legistin

Beispiele:

„Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind.“[1]
„Ziel dieses Leitfadens ist es demgemäß der Legistin bzw. dem Legisten das nötige Gespür dafür zu geben, ob die facettenreichen Anforderungen der IKT durch den zu erstellenden bzw. vorliegenden Entwurf erfüllt sind, oder aber ob Anpassungsbedarf besteht.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Legist (Berufsbezeichnung)
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Legist
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Legist
Duden online „Legist

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Ligist
Anagramme: Gilets, igelst, iglest, liegst