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Worttrennung:
- Le·gist, Plural: Le·gis·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Legist (Info)
- Reime: -ɪst
Bedeutungen:
- Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt
Oberbegriffe:
- Jurist
Weibliche Namensvarianten:
- Legistin
Beispiele:
- „Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind.“[1]
- „Ziel dieses Leitfadens ist es demgemäß der Legistin bzw. dem Legisten das nötige Gespür dafür zu geben, ob die facettenreichen Anforderungen der IKT durch den zu erstellenden bzw. vorliegenden Entwurf erfüllt sind, oder aber ob Anpassungsbedarf besteht.“[2]
Übersetzungen
Jurist, der sich mit Gesetzestexten beschäftigt
- Wikipedia-Artikel „Legist (Berufsbezeichnung)“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Legist“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Legist“
- Duden online „Legist“
Quellen: