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Münzrecht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Münz·recht, Plural: Münz·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Münzrecht (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Gesamtheit rechtlicher Vorschriften, die das Münzwesen betreffen
- historisch: Erlaubnis/Privileg, eigene Münzen zu prägen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Münze und dem Substantiv Recht
Synonyme:
- Münzhoheit, Münzregal
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[1]
Übersetzungen
Gesamtheit rechtlicher Vorschriften, die das Münzwesen betreffen
Erlaubnis/Privileg, eigene Münzen zu prägen
- Wikipedia-Artikel „Münzrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Münzrecht“
- The Free Dictionary „Münzrecht“
- Duden online „Münzrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Münzrecht“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzrecht“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Münzrecht“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Münzrecht“
Quellen:
- ↑ Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11