Münzrecht

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Münzrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Münzrecht die Münzrechte
Genitiv des Münzrechts
des Münzrechtes
der Münzrechte
Dativ dem Münzrecht den Münzrechten
Akkusativ das Münzrecht die Münzrechte

Worttrennung:

Münz·recht, Plural: Münz·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Münzrecht (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: Gesamtheit rechtlicher Vorschriften, die das Münzwesen betreffen
historisch: Erlaubnis/Privileg, eigene Münzen zu prägen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Münze und dem Substantiv Recht

Synonyme:

Münzhoheit, Münzregal

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Münzrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Münzrecht
The Free Dictionary „Münzrecht
Duden online „Münzrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMünzrecht
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Münzrecht“ auf wissen.de
wissen.de – Lexikon „Münzrecht
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Münzrecht

Quellen:

  1. Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11