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Worttrennung:
- Markt·recht, Plural: Markt·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Marktrecht (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
- historisch: Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Markt und Recht
Synonyme:
- Marktregal
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[1]
Übersetzungen
Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die das Veranstalten besonderer Märkte (Wochenmärkte, Jahrmärkte und so weiter) betreffen
Erlaubnis/Privileg, Märkte abhalten zu dürfen
- Wikipedia-Artikel „Marktrecht“
- Wikipedia-Artikel „Marktrecht (historisch)“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Marktrecht“
- The Free Dictionary „Marktrecht“
- Duden online „Marktrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Marktrecht“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Marktrecht“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Marktrecht“
Quellen:
- ↑ Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11