Maskenverstoß

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Maskenverstoß (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Maskenverstoß die Maskenverstöße
Genitiv des Maskenverstoßes der Maskenverstöße
Dativ dem Maskenverstoß den Maskenverstößen
Akkusativ den Maskenverstoß die Maskenverstöße

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Maskenverstoss

Worttrennung:

Mas·ken·ver·stoß, Plural: Mas·ken·ver·stö·ße

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Maskenverstoß (Info)

Bedeutungen:

Nichteinhaltung einer bestehenden Maskenpflicht

Herkunft:

Determinativkompositum aus Maske und Verstoß mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

Verstoß

Beispiele:

„Eine Neufassung des Bußgeldkataloges, der für Maskenverstöße deutlich höhere Sanktionen vorsieht, werde in Kürze vorgelegt, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Hannover.“[1]
„In den einzelnen Bundesländern sind die Vorgaben für Veranstaltungen und Feiern und die Bußgelder bei Maskenverstößen im Moment ganz unterschiedlich.“[2]
„Die Obergrenze für Maskenverstöße liegt bei 150 Euro.“[3]
„Demnach muss man zum Beispiel bei einem Maskenverstoß in Bus oder Bahn 150 Euro zahlen.“[4]
„Der erwartete Ansturm beim Weihnachtsgeschäft mit Abstands- und Maskenverstößen in NRW-Innenstädten am Samstag ist vielerorts ausgeblieben.“[5]

Übersetzungen

Quellen:

  1. Höhere Strafen für Maskenverweigerer. In: Tagesschau. 5. August 2020, abgerufen am 7. Mai 2021.
  2. Mainz verhängt Bußgelder gegen 50 Polizisten. In: Zeit Online. 21. August 2020, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 7. Mai 2021).
  3. Corona-Regeln in den Bundesländern. In: Zeit Online. 26. September 2020, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 7. Mai 2021).
  4. FFP2 wird ab Montag zur neuen Alltagsmaske in NRW. In: sueddeutsche.de. 22. Januar 2021, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 7. Mai 2021).
  5. Kein Chaos in Innenstädten: Lockdown wäre "Katastrophe". In: sueddeutsche.de. 12. Dezember 2020, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 7. Mai 2021).